Finanzierung
Die Kosten der Prüfstelle werden mittels gesetzlich festgelegter Beiträge der Vereinsmitglieder sowie der der Rechnungslegungskontrolle unterliegenden Unternehmen finanziert. Die Beiträge der Unternehmen setzen sich aus einem Fixbetrag von € 7.500 für jedes Vereinsjahr und einem variablen, basierend auf der Börsenkapitalisierung des Unternehmens zu verrechnenden Betrag zusammen (§ 12 RL-KG). Diese Beiträge werden jährlich von allen dem RL-KG unterliegenden Unternehmen durch die Geschäftsstelle eingehoben.
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