Österreichische 
Prüfstelle für 
Rechnungslegung

Über die Prüfstelle

Die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Rechnungslegung von Unternehmen, deren Herkunftsmitgliedsstaat gemäß §1 Z 14 BörseG 2018 Österreich ist und deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind ("kapitalmarktorientierte Unternehmen"), durch das Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) erfolgt in Umsetzung der VO 1606/2002/EG ("IAS-VO") der Europäischen Gemeinschaften aus dem Jahr 2004, welche für solche Unternehmen die verpflichtende Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) vorschreibt. Ziel ist eine Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt in Österreich.

Das RL-KG wurde im Dezember 2012 im österreichischen Nationalrat beschlossen und ist mit 1.7.2013 in Kraft getreten. Das Gesetz ist erstmals auf Abschlüsse und sonstige vorgeschriebene Informationen des Geschäftsjahres anzuwenden das nach dem 30.12.2013 endet.

Die OePR ist als privatrechtliche Einrichtung ein unabhängiger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein, der vom BMF - nach Anhörung des BMJ - anerkannt wurde. Der Verein hat eine Prüfstelle eingerichtet, die grundsätzlich die Prüfung der Unternehmensabschlüsse und -berichte durchführt und ist in Ihrer Tätigkeit weisungsfrei. Als Behörde wird die FMA gem § 3 Abs 1 RL-KG tätig.

Die Prüfstelle wird durch eine Leiterin und dessen Stellvertreter geführt. Die unabhängige Prüftätigkeit wird von weisungsfreien Prüfern durchgeführt, die eine langjährige Erfahrung in ausführenden, prüfenden, beratenden, überwachenden oder lehrenden Tätigkeiten auf dem Gebiet der Rechnungslegung nachweisen müssen. Durch ein umfassendes Kontrollsystem - mittels eigens eingerichteten Prüfsenaten ("checks and balances") - und ein durchgehendes Sechs-Augen-Prinzip werden potentielle Unvereinbarkeiten schon im Vorfeld verhindert und eine objektive und qualitativ hochwertige Prüfung sichergestellt.